Freistellungsbescheid vom 16.08.2023


Für
Mitzva e.V.
c/o Johannes Beyer, Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 2, 10787 Berlin

Umfang der Steuerbefreiung
Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewstG von der Gewerbesteuer befreit.


Hinweise zur Steuerbegünstigung
Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. A0 ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
- Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- Förderung internationaler Gesinnung; der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)
- Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO)



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Mitzva e.V.
humanitäre Projekte
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