Feststellungsbescheid vom 08.07.2021

Feststellung


Die Satzung der Körperschaft
Mitzva e.V.
c/o Johannes Beyer, Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 2, 10787 Berlin
In der Fassung vom 20.12.2013 (zuletzt geändert am 02.05.2021) erfüllt die satzungsgemäße Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO.


Auszug Seite 1

Hinweise zur Steuerbegünstigung

Die Körperschaft fördert
mildtätige Zwecke und folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung von Wissenschaft und Forschung
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO).
Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO).
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 13 AO).
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 15 AO).



Mitzva e.V.
humanitäre Projekte
© 2023

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